AUCON Wirtschaftstreuhand

GPLA-Prüfung

Wann kann es zu einer GPLA-Prüfung kommen?

Bevor es zu einer GPLA (Gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben) kommt, werden Sie informiert.

Der Prüfer/die Prüferin (entweder vom Finanzamt oder von der Sozialversicherung) hat durch die monatlichen und jährlichen Meldungen bereits eine Menge Datenmaterial über Ihre Dienstnehmer und deren Entlohnung.

Auf dieser Basis bereitet er die Außenprüfung vor.

Es ist daher sinnvoll, sich vorher Gedanken über etwaige Hintergründe zu machen:

Kann ich alle KFZ zuweisen? Habe ich Fahrtenbücher? Gibt es Sachbezüge?
Habe ich meinen Angestellten/Arbeitern Zuwendungen (z.B. Gutscheine) über das steuerfreie Ausmaß gewährt?
Sind meine Zeitaufzeichnungen in Ordnung?
Wurden eventuelle SFN-Zulagen usw. richtig abgerechnet?
Wie sieht es mit den Urlaubsaufzeichnungen aus?
Wurde auch nicht vergessen, eine abgelaufene Arbeitserlaubnis zu kontrollieren, weil es sich um einen nicht EU-Bürger handelt?
Haben Sie Dienstzettel oder Verträge mit Ihren Arbeit-/Dienstnehmern gemacht?
Gibt es noch Dienstnehmer nach Abfertigung alt? Besteht dafür Wertpapierdeckung?
Wurde ein Urlaubsverfall dem Dienstnehmer zur Kenntnis gebracht und mit ihm schriftlich vereinbart?
Wurden Ihre Dienstnehmer richtig eingestuft und haben dies schriftlich?
Wurden die gesetzl. Arbeitszeiten/Ruhezeiten eingehalten.
Gibt es ordentlich geführte Aufzeichnungen betreffend Diäten?